Für Gewaltschutz und Geschlechtergerechtigkeit
Am 25. November ist Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Karlsruhe, (24.11.2021). Die klare Botschaft „Nein zu Gewalt gegen Frauen“ ist ab dem 25. November vor dem Gebäude des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe zu sehen. Die badische Landeskirche setzt auch in diesem Jahr zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ mit einer Fahne ein sichtbares Zeichen. Im Rahmen der UN-Kampagne „Orange the World“ weht die orangene Fahne bis zum 9. Dezember, dem Vorabend des Internationalen Tags der Menschenrechte.

Quelle: www.unwomen.de - eingebettet von www.ekiba.de
Jede dritte Frau in Europa hat seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal physische Gewalt oder sexuelle Übergriffe erfahren. Im Kontext der Partnerschaftsgewalt in Deutschland gibt es - statistisch gesehen – nahezu jeden Tag einen Tötungsversuch an Frauen. An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem (EX-)Partner dabei getötet.
Dem entgegen steht die Vision, dass alle Frauen und Mädchen in Europa ein gewaltfreies Leben führen können. Diese mündete in der „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ des Europarates. Dieser völkerrechtliche Vertrag, der auch unter dem Namen „Istanbul Konvention“ bekannt ist, wurde vor 10 Jahren in Istanbul zur Zeichnung aufgelegt. Bis heute haben sich 46 Mitgliedstaaten angeschlossen, von denen 34 Länder den Vertrag zwischenzeitlich ratifiziert haben. Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Diese ganzheitliche Gewaltschutzstrategie lässt sich in vier große Bereiche untergliedern: Schutzmaßnahmen für alle gewaltbetroffenen Frauen, Gewaltprävention durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, wirksame Strafverfolgung und Sanktionierung von Gewalttaten sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und nicht-staatlichen Einrichtungen.
Der Deutsche Städtetag schreibt: Dem Abkommen „liegt das Verständnis zugrunde, dass Gewalt gegen Frauen immer auch Folge der gesellschaftlichen Geschlechterdifferenz und der dadurch bedingten Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist. Die Istanbul-Konvention sieht die Gleichstellung der Geschlechter daher als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Es ist Aufgabe des Staates, vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.“
Jedoch u. a. in Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei ist das Abkommen auf nationaler Ebene noch immer nicht in Kraft gesetzt. Die Türkei schlug mit der Kündigung des Abkommens zum 1. Juli dieses Jahres einen zutiefst besorgniserregenden Weg ein. EU-Mitgliedsstaaten wie Polen und Ungarn stellen das Abkommen und die Gleichstellung der Geschlechter wiederholt in Frage.
Der Deutsche Frauenrat fordert daher die Bundesregierung u. a. auf: „In der EU einen antifeministischen Dammbruch zu verhindern. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten muss sichergestellt sein, dass EU-Mitglieder dem Aufkündigen der Konvention durch Erdogan nicht folgen. Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz dürfen nicht zur Verhandlung gestellt werden – weder in Europa noch weltweit.“
Im #Feministischen Polit-Salon der Evangelischen Frauen in Baden in Kooperation mit AMICA e.V. und dem Frauenwerk der Nordkirche, steht am 30.11.2021 die praktische Umsetzung der Istanbul Konvention und die aktuellen Herausforderungen dabei im Blickpunkt.
Anmeldung zum Polit-Salon unter office@amica-ev.org
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ekiba.de (-> Frauen, -> Veranstaltungen -> Veranstaltungskalender).

