Karlsruhe, (15.06.2021). Generalbundesanwalt Peter Frank hat dazu aufgerufen, die Menschenrechte „nicht als festen Besitz zu verstehen, als ein Geschenk, das wir nicht mehr verlieren können“. Vielmehr müssten Staat und Gesellschaft immer wieder das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte schärfen, „die sie durch Respekt gegenüber jedermann zur Geltung bringen und allen Gefahren und Verletzungen strikt entgegentreten“, erklärte der Bundesanwalt beim digitalen Jahresempfang des Foyers „Kirche und Recht“ am heutigen Mittwoch (15.6.) in Karlsruhe. Dabei spielten die Justiz und die Kirchen „von ihrer Aufgabe und ihrem Selbstverständnis her eine wichtige Rolle“.
Politik und Gesellschaft, „aber auch im Besonderen die Justiz und die Kirche können nur dann glaubwürdig schwersten Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern entgegentreten, wenn wir die Menschenrechtspraxis in unserem eigenen Land nicht aus dem Blick verlieren“, erklärte Frank. Dies betreffe nicht nur die koloniale Vergangenheit, sondern auch ein stetiges gemeinsames Eintreten dafür, „dass in unserem Land jeder tatsächlich von seinen Freiheitsrechten vollen Gebrauch machen kann. Deshalb dürfen wir das Verhalten Einzelner oder von Gruppen, die unser Verständnis der Menschenrechte ablehnen und Andersdenkende oder Andersgläubige im Gebrauch ihrer Freiheitsrechte behindern, nicht akzeptieren“, sagte der Generalbundeanwalt.
Hauptredner des Treffens leitender Juristen und Kirchenvertreter war der australische Jurist Peter Prove, seit 2014 Direktor der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) beim Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) in Genf und Mitglied in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen. Die unterschiedlichen christlichen Sichtweisen auf die Menschenrechte bezeichnete Prove als besondere Herausforderung für die weltweite Ökumene. Die im kommenden Jahr in Karlsruhe stattfindende Vollversammlung des ÖRK sei eine Chance, „einen stärkeren Konsens und ein aktiveres Engagement der Kirchen und der ökumenischen Bewegung zur internationalen Unterstützung der Menschenrechte aufzubauen“. Freilich gelte auch dort, „wo es theologische Debatten im abstrakten Bereich gibt: Wenn Kirchen auf die tatsächlichen Opfer von Menschenrechtsverletzungen treffen, als Menschen, die unter Unterdrückung, Gewalt und Ungerechtigkeit leiden, reagieren sie in der Regel instinktiv mit dem christlichen Mitgefühl, zu dem wir durch unseren Glauben berufen sind“, erklärte Prove.
Der evangelische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh rief „zum Vertrauen auf die Möglichkeiten zur Verständigung und zum gemeinsamen Handeln“ auf, die das Motto der kommenden Vollversammlung in Karlsruhe verheiße: Christi Liebe bewegt, versöhnt und eint die Welt. „Aus diesem Vertrauen und in diesem Geist setzen wir uns in den Kirchen für die Stärkung der Menschenrechte ein“, erklärte Cornelius-Bundschuh. „Jede Person ist ein Ebenbild Gottes; niemand geht in den Erwartungen auf, die andere an ihn oder sie stellen oder er oder sie selbst an sich stellt“, sagte der Landesbischof.
Für Erzbischof Stephan Burger brauche der Einsatz für die Menschenrechte „ein stetes Bohren und Nachhaken auf unterschiedlichen Ebenen, auf internationalem Parkett ebenso wie auf der nationalen Bühne oder im lokalen Kontext. Und es brauche Christinnen und Christen, die ihren Glauben zum Ausdruck bringen, dazu gehöre der Einsatz für eine Welt in Frieden und Gerechtigkeit“. Burger würdigte in diesem Rahmen die Arbeit der Justiz, „in der etwas von dieser Gerechtigkeit gelebt und verwirklicht wird“.


